Das Büro steht während der Öffnungszeiten als Anlaufpunkt für den Bezug von Auszügen sowie die Erteilung von Auskünften aus dem Liegenschaftskataster zur Verfügung. (§ 36 Abs. 4 GeoVermG M-V)
Das Büro steht während der Öffnungszeiten als Anlaufpunkt für den Bezug von Auszügen sowie die Erteilung von Auskünften aus dem Liegenschaftskataster zur Verfügung. (§ 36 Abs. 4 GeoVermG M-V)